Sedierung mit Lachgas
Seit über hundert Jahren wird Lachgas in der Zahnheilkunde eingesetzt. Die Wirkung ist entspannend und angstlösend, Schmerzen werden gedämpft. Für viele Kinder ist dies eine Erleichterung, um eine zahnärztliche Behandlung ruhig und angstfrei erleben zu können. Über eine kleine Nasenmaske wird ein Gemisch aus Sauerstoff und Lachgas eingeatmet. Das hilft dem Kind, sich bei der Zahnarztbehandlung zu entspannen. Angst und Schmerzempfindlichkeit nehmen ab. Dabei ist Ihr Kind aber jederzeit wach und ansprechbar. Die Wirkung von Lachgas ist nach der Behandlung innerhalb weniger Minuten komplett aufgehoben. 15 Minuten nach dem Ende der Behandlung können Sie mit Ihrem Kind die Praxis wieder verlassen.
Häufige Fragen zur Lachgasbehandlung
Welche Risiken bestehen bei einer Lachgassedierung?
Die Lachgassedierung ist ein sehr sicheres und komplikationsarmes Verfahren, das weltweit millionenfach seit vielen Jahrzehnten angewendet wird. Sehr selten kann es zu Übelkeit kommen. Es gibt nur wenige Grunderkrankungen, die eine Lachgassedierung ausschließen. Diese kann der Zahnarzt in dem Vorgespräch sehr gut identifizieren. Die Patientenauswahl ist sehr sicher und Risiken können ausgeschlossen werden.
Für welche Kinder ist eine Lachgasbehandlung geeignet?
Es gibt keine definierte Altersvorgabe, allerdings kann man nach unserer Erfahrung ab dem Grundschulalter mit einer guten Erfolgsquote rechnen. Ein Kind muss in der Lage sein, durch die Nasenmaske zu atmen und auch bereit sein, diese für die komplette Zeit der Behandlung auf der Nase zu belassen. Lachgas kann für Kinder, die grundsätzlich kooperativ, aber ängstlich sind, eine Erleichterung der Behandlung ermöglichen.
Für welche Kinder ist eine Lachgasbehandlung nicht geeignet?
Lachgas stellt die mildeste Form der sedierenden Maßnahmen dar. Lachgas eignet sich daher nicht für Kinder, die bisher sämtliche Behandlungsmaßnahmen verweigert haben oder bei dem von uns durchgeführten Desensibilisierungstermin bereits keine ausreichende Kooperation gezeigt haben.
Als Faustregel gilt: Lachgas erleichtert einem grundsätzlich kooperativen Kind die zahnärztliche Behandlung, kann aber ein unkooperatives Kind nichtdazu bringen, die Behandlung mitzumachen
Sprechzeiten
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