Kieferorthopädische Zusatzversicherungen
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen decken im Bereich Kieferorthopädie nur Basismaßnahmen ab. Durch den Kostendruck im Gesundheitswesen ist perspektivisch mit weiteren Einsparungen zu rechnen. Viele moderne kieferorthopädische Behandlungen wie unsichtbare Spangen, spezielle Retainer und insbesondere ästhetische Zahnkorrekturen werden daher meist nicht übernommen und müssen privat finanziert werden. Die Beträge liegen häufig im Bereich von mehreren tausend Euro. Eine frühzeitig abgeschlossene kieferorthopädische Zusatzversicherung kann diese Lücke schließen und Ihnen als Eltern größere finanzielle Planungssicherheit verschaffen.
Bereits bei den ersten Kontrollterminen dokumentieren wir in unserer Kinderzahnarztpraxis systematisch und sorgfältig jeden Befund, so wie es unsere gesetzliche Pflicht ist. Dazu zählen nicht nur der Zustand der Zähne, sondern auch die genaue Beurteilung von Bisslage und Kieferwachstum – und das oft schon bei sehr jungen Kindern. Indem wir mögliche Fehlentwicklungen wie Kreuzbiss oder Engstand früh festhalten, schaffen wir die Grundlage für eine rechtzeitig angepasste Therapie. Diese Sorgfalt in der Befunderhebung schützt Ihr Kind vor späteren Komplikationen, bedeutet aber zugleich, dass Versicherer bereits beim Abschluss einer Zusatzversicherung prüfen, ob entsprechende Befunde als „Vorerkrankungen“ gelten.
Versicherungsgesellschaften verlangen üblicherweise, vor Unterzeichnung eines Vertrags alle vorhandenen Patientenakten einzusehen. Liegt dann schon ein kieferorthopädischer Befund aus unserer Praxis vor, kann es passieren, dass genau für diesen Befund keine Leistung mehr gewährt wird. Ein Beispiel: Wenn bei einem vierjährigen Kind ein Kreuzbiss dokumentiert wurde, wertet der Versicherer diesen Eintrag womöglich als Ausschlusskriterium. Deshalb raten wir dazu, eine Zusatzversicherung möglichst früh – idealerweise vor dem ersten kieferorthopädischen Befund in der Patientenakte – abzuschließen.
Insgesamt gilt: Eine rechtzeitig abgeschlossene Zusatzversicherung schützt Sie davor, dass später dokumentierte Befunde zum Hinderungsgrund werden.